Steuertipps für Arbeitnehmer
Was Sie 2009 unbedingt noch nützen sollten
Kritik an Bankenpraxis
Entfall der Verzinsung bei Sparbüchern gesetzwidrig
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Durch die Gruppenbesteuerung können die innerhalb einer Unternehmensgruppe bei einzelnen in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften angefallenen Verluste steueroptimal verwertet werden. Für die Begründung einer steuerlichen Unternehmensgruppe ist neben der ab Beginn des Wirtschaftsjahres erforderlichen finanziellen Verbindung (Kapitalbeteiligung von mehr als 50 Prozent und Mehrheit der Stimmrechte) die Stellung eines Gruppenantrags beim zuständigen Finanzamt erforderlich. Dieser muss spätestens vor dem Bilanzstichtag jenes Jahres gestellt werden, für das er erstmals wirksam sein soll.
Kapitalgesellschaften, die auf den 31.12.2009 bilanzieren und die bereits seit Beginn ihres Wirtschaftsjahres (im Regelfall seit 1.1.2009) finanziell verbunden sind, können daher im Falle der Stellung eines Gruppenantrags bis zum 31.12.2009 noch für das gesamte Jahr 2009 eine steuerliche Unternehmensgruppe bilden bzw. in eine bereits bestehende Gruppe aufgenommen werden.
Tipp der BDO: Der Vorteil einer Unternehmensgruppe besteht vor allem darin, dass Gewinne und Verluste der in die Gruppe einbezogenen Kapitalgesellschaften miteinander verrechnet werden können. Durch die Einbeziehung ausländischer Tochtergesellschaften können auch Auslandsverluste in Österreich verwertet werden.