Einnahmen-Ausgaben-Rechner (wie zum Beispiel vor allem Kleinunternehmer, Freiberufler, aber auch Stiftungsvorstände, Gesellschafter-Geschäftsführer oder angestellte Ärzte hinsichtlich ihrer einkommensteuerpflichtigen Sonderklassegebühren) können heuer wieder bis zu 10 Prozent ihres Gewinnes, maximal 100.000 Euro, einkommensteuerfrei stellen, wenn sie in diesem Ausmaß im Jahr 2009 auch investieren. Als begünstigte Investitionen gelten:
Nicht begünstigt sind hingegen nicht abnutzbare Anlagen (wie zum Beispiel Grund und Boden), unkörperliche Wirtschaftsgüter (wie zum Beispiel Rechte, Patente und Finanzanlagen mit Ausnahme der begünstigten Wertpapiere), weiters Gebäudeinvestitionen (einschließlich Mieterinvestitionen, wie zum Beispiel Adaptierungskosten für ein gemietetes Büro), PKW, Kombis, Luftfahrzeuge, sofort abgesetzte GWG oder gebrauchte Anlagen. Weiters sind auch Investitionen ausgeschlossen, für die eine Forschungsprämie geltend gemacht wird, sowie Investitionen, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht.
Tipp der BDO: Wenn Sie den Freibetrag für 2009 optimal nutzen wollen, sollten Sie rechtzeitig vor dem Jahresende zur Ermittlung des voraussichtlichen Gewinnes 2009 eine Prognoserechnung erstellen. Weiters sollten Sie überprüfen, wie viel Sie im Jahr 2009 bereits investiert haben. Falls Ihre bisherigen und noch vorgesehenen Investitionen nicht 10 Prozent Ihres prognostizierten Gewinnes 2009 erreichen bzw. falls Sie im Jahr 2009 gar nichts investieren wollen, können Sie die Steuerbegünstigung auch durch die
rechtzeitige Anschaffung entsprechender Wertpapiere nutzen.
Überhaupt ist die Nutzung der Begünstigung durch den Kauf von Wertpapieren auch deshalb zu empfehlen, weil man dadurch die Gefahr einer Nachversteuerung der Begünstigung durch vorzeitiges Ausscheiden von Investitionen innerhalb der vierjährigen Behaltefrist vermeiden kann.