Der Forschungsfreibetrag „neu“ (für Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung) beträgt 25 Prozent, die alternativ mögliche Forschungsprämie beträgt acht Prozent. Da der Forschungsfreibetrag (FFB) bei Kapitalgesellschaften nur eine Körperschaftssteuer-Ersparnis von 6,25 Prozent (25 Prozent Körperschaftssteuer (KöSt) von 25 Prozent FFB) bringt, ist die Forschungsprämie in diesem Fall günstiger. Gefördert werden generell Aufwendungen „zur Forschung und experimentellen Entwicklung“ (d.h. sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte und experimentelle Forschung im Produktions- und Dienstleistungsbereich, zum Beispiel auch Aufwendungen für bestimmte Softwareentwicklungen und grundlegend neue Marketingmethoden).
Ab der Veranlagung 2007 sind nur Aufwendungen in Betriebsstätten innerhalb des EWR begünstigt. Für durch das BMWA bescheinigte Aufwendungen für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen kann nach wie vor der „alte“ FFB von 25 Prozent (Forschungsfreibetrag für Aufwendungen für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen) geltend gemacht werden, der insoweit sogar 35 Prozent beträgt, als der Forschungsaufwand im Vergleich zum Durchschnitt der letzten drei Jahre gestiegen ist.
Tipp: Beim FFB „neu“ bzw. bei der Forschungsprämie sind im Gegensatz zum FFB „alt“ auch die Ausgaben für nachhaltig für die Forschung eingesetzte Investitionen begünstigt.
Tipp: Seit 2005 gibt es auch eine Forschungsförderung für Auftragsforschungen, die vor allem Klein- und Mittelbetrieben (KMUs) zu Gute kommen soll, die Forschungsaufträge extern vergeben. Für an bestimmte Forschungseinrichtungen vergebene Forschungsaufträge bis zu 100.000 Euro kann ebenfalls der 25-prozentige FFB „neu“ oder die 8-prozentige Forschungsprämie geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber bis zum Ablauf seines Wirtschaftsjahres dem Auftragnehmer (also der beauftragten Forschungseinrichtung) nachweislich mitteilt, bis zu welchem Ausmaß er selbst die Forschungsbegünstigung in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist insoweit von der Forschungsbegünstigung ausgeschlossen.