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Steigende Steuerlast
 
22.08.2014

GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer

Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können sich bis spätestens 31.12.2009 rückwirkend für das laufende Jahr auf Antrag von der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) befreien lassen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte des Jahres 2009 maximal 4.188,12 Euro und der Jahresumsatz 2009 maximal 30.000 Euro betragen werden. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten fünf Jahren), Männer über 65 Jahre, Frauen über 60 Jahre oder Personen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten fünf Jahren die obigen Grenzen nicht überschritten haben.
Leserkommentare
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01.02.2013 01:34 Uhr - von pedrobergerac
Augenauswischerei
Würde der Staat, alles Geld dass er braucht, um Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, Straßen, Brücken etc. zu errichten und zu unterhalten, würde der Staat dieses Geld selber aus der Luft schöpfen (Fiat Money) wie es die Privatbanken machen, dann bräuchte er keine Kredite aufnehmen, ergo keine Zinsen zu zahlen, wäre nicht verschuldet und wir bräuchten deswegen keine Steuern zu zahlen. So aber bekommt er das Geld von den Banken und muss alles tun, was die Banken wollen. Damit das nicht so offensichtlich ist gibt es ein wenig Geplänkel mit Bankenaufsicht und dem Bund der Steuerzahler, um uns allen Sand in die Augen zu streuen.
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