Zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten externen Aus- und Fortbildungskosten können Unternehmer einen Bildungsfreibetrag (BFB) in Höhe von 20 Prozent dieser Kosten geltend machen. Aufwendungen für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen können nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro pro Tag für den 20 prozentigen BFB berücksichtigt werden.
Tipp der BDO: Alternativ zum BFB für externe Aus- und Fortbildungskosten kann eine 6- prozentige Bildungsprämie geltend gemacht werden. Für interne Aus- und Fortbildungskosten steht die alternative Prämie nicht zu.