Die letztmals für 2009 geltende begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne von bilanzierenden Einzelunternehmen und Personengesellschaften bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Jahr und Betrieb (bzw. Person) kann für 2009 noch eine Steuerersparnis von bis zu 25.000 Euro bringen.
Tipp: Wenn Sie die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne für 2009 optimal nutzen wollen, sollten Sie rechtzeitig vor dem Jahresende zur Ermittlung des voraussichtlichen Gewinnes 2009 eine Prognoserechnung erstellen und auch die bisher getätigten Entnahmen feststellen (zu denen auch die privaten Steuerzahlungen und der KFZ-Privatanteil gehören!).
Das Gewinn- bzw Entnahmeoptimum ist dann erreicht, wenn die Begünstigungsgrenze von 100.000 Euro voll ausgeschöpft wird: Liegt der voraussichtliche Gewinn 2009 unter 100.000 Euro, sollte daher nach Möglichkeit im Jahr 2009 überhaupt nichts entnommen werden (was allerdings nur dann geht, wenn man von anderen Einkünften oder privaten Finanzreserven leben kann). Bei einem voraussichtlichen Gewinn von über 100.000 Euro kann der diesen Höchstbetrag übersteigende Gewinn noch vor Jahresende entnommen werden.