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Steigende Steuerlast
 
22.08.2014

Aufschuboption zur Gewinnermittlung

Mit dem Übergang zum UGB wurde für gewerbliche Unternehmer, die mangels Eintragung im
Firmenbuch vor dem 1.1.2007 ihren Gewinn nicht nach Paragraf 5 EStG ermittelt haben, die aber nach Inkrafttreten des UGB zu dieser Gewinnermittlung verpflichtet gewesen wären, die Möglichkeit geschaffen, den Übergang zur Gewinnermittlung nach Paragraf 5 EStG über Antrag bis zum 31.12.2009 hinauszuschieben (sogenannte „Aufschuboption“).
Ein wichtiger Nachteil aus dem Übergang zur Gewinnermittlung nach Paragraf 5 Abs 1 EStG ist die künftige Einkommensteuerpflicht der Wertzuwächse im zum Betriebsvermögen gehörenden (nackten) Grund und Boden. Rechzeitig mit dem Auslaufen der
Aufschuboption mit 31.12.2009 soll – nach dem derzeit vorliegenden Entwurf eines Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2010 – die für den Eintritt der Buchführungspflicht (und damit bei Gewerbebetrieben auch für die Gewinnermittlung nach Paragraf 5 EStG) maßgebliche Umsatzgrenze Paragraf 189 Abs. 1 Z 2 UGB) von derzeit 400.000 Euro auf 700.000 Euro hinaufgesetzt werden. Damit würden ab 1.1.2010 zahlreiche Gewerbebetriebe nicht mehr zur Gewinnermittlung nach Paragraf 5 EStG, sondern nur mehr zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verpflichtet sein.

Tipp der BDO: Für die Vermeidung einer künftigen Steuerhängigkeit von Wertzuwächsen im Grund und Boden bieten sich verschiedene Strategien an (zum Beispiel Schenkung der Betriebsliegenschaft an Familienangehörige, Betriebsteilung zur Vermeidung der Buchführungspflicht, Umgründung in eine GmbH). Für den Fall eines Wechsel zur
Gewinnermittlung nach Paragraf 5 EStG sollten Sie rechtzeitig ein Sachverständigengutachten über den Verkehrswert des mit 1.1.2010 steuerhängigen Grund und Bodens einholen. Denn steuerpflichtig bei einer späteren Veräußerung sind erst die ab 1.1.2010 neu entstehenden Wertzuwächse, die aber nur dann eindeutig ermittelt werden können, wenn der Verkehrswert zum 1.1.2010 bekannt ist!
Leserkommentare
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01.02.2013 01:34 Uhr - von pedrobergerac
Augenauswischerei
Würde der Staat, alles Geld dass er braucht, um Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, Straßen, Brücken etc. zu errichten und zu unterhalten, würde der Staat dieses Geld selber aus der Luft schöpfen (Fiat Money) wie es die Privatbanken machen, dann bräuchte er keine Kredite aufnehmen, ergo keine Zinsen zu zahlen, wäre nicht verschuldet und wir bräuchten deswegen keine Steuern zu zahlen. So aber bekommt er das Geld von den Banken und muss alles tun, was die Banken wollen. Damit das nicht so offensichtlich ist gibt es ein wenig Geplänkel mit Bankenaufsicht und dem Bund der Steuerzahler, um uns allen Sand in die Augen zu streuen.
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