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Steigende Steuerlast
 
22.08.2014

Fristen für Aufbewahrungspflicht

Zum 31.12.2009 läuft die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2002 aus. Diese können daher ab 1.1.2010 vernichtet werden. Beachten Sie aber, dass die Unterlagen dann weiter aufzubewahren sind, wenn sie in einem anhängigen Berufungsverfahren von Bedeutung sind, dass Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen, wegen allfälliger Vorsteuerrückverrechnungen bis zu 22 Jahre aufbewahrungspflichtig sind und dass laut Unternehmensgesetzbuch (UGB) Unterlagen dann weiter aufzubewahren sind, wenn sie für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem Ihnen Parteistellung zukommt, von Bedeutung sind.
Tipp: Falls der Papierberg zu groß wird, kann man die Buchhaltungsunterlagen platzsparend
auch elektronisch archivieren. Beachten Sie dabei, dass für auf Datenträgern gespeicherte Buchhaltungsunterlagen die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet sein muss.
Leserkommentare
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01.02.2013 01:34 Uhr - von pedrobergerac
Augenauswischerei
Würde der Staat, alles Geld dass er braucht, um Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, Straßen, Brücken etc. zu errichten und zu unterhalten, würde der Staat dieses Geld selber aus der Luft schöpfen (Fiat Money) wie es die Privatbanken machen, dann bräuchte er keine Kredite aufnehmen, ergo keine Zinsen zu zahlen, wäre nicht verschuldet und wir bräuchten deswegen keine Steuern zu zahlen. So aber bekommt er das Geld von den Banken und muss alles tun, was die Banken wollen. Damit das nicht so offensichtlich ist gibt es ein wenig Geplänkel mit Bankenaufsicht und dem Bund der Steuerzahler, um uns allen Sand in die Augen zu streuen.
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