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Kritik an Bankenpraxis
 
26.11.2009

Kritik an Bankenpraxis Entfall der Verzinsung bei Sparbüchern gesetzwidrig

Von Erwin J. Frasl
Zinsgleitklauseln, die zu einem Entfall der Verzinsung von Spareinlagen führen sind nicht zulässig. Das hat der Oberste Gerichtshof im Zuge einer Klage gegen die Volkskreditbank in Linz festgestellt.
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Spareinlagen dienen der Erzielung von Zinserträgen und nicht der Liquiditätsverbesserung der Bank. Zinsgleitklauseln, die zu einem Entfall der Verzinsung führen können, sind daher nicht zulässig und unwirksam. Diese Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof im Rahmen einer vom Konsumentenschutzministerium beauftragten Klage gegen die Volkskreditbank in Linz gefällt.

Minister Hundstorfer kämpft gegen Missbrauch von Sparbüchern

Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer übt in diesem Zusammenhang scharfe Kritik an der bisher vielfach geübten Praxis der heimischen Geldinstitute: "Gerade kleine Sparer können ihren Notgroschen nicht länger binden und sich dadurch längerfristig höhere Fixzinsen sichern. Als Konsumentenschutzminister kann ich es nicht hinnehmen, wenn die Banken solche Sparbücher dazu missbrauchen, sich in Krisenzeiten mit niedrigen Geldmarktzinsen praktisch kostenlos Geld zu verschaffen", so der Konsumentenschutzminister.

Die Banken müssten, wenn sie andere Refinanzierungswege in Anspruch nehmen, also etwa Kredite bei anderen Banken aufnehmen oder Anleihen ausgeben, diesen Geldgebern sehr wohl auch derzeit angemessene Zinsen zahlen. "Ich werde es nicht zulassen, wenn die Banken weiterhin Sparbuchinhaber ausnutzen, die nicht die gleiche wirtschaftliche Macht haben, um sich gegen solche unfairen Zinsregelungen zu wehren", so Bundesminister Hundstorfer weiter.

Weitere Musterprozesse gegen Banken als Hebel

Der Konsumentenschutzminister fordert die österreichischen Banken auf, die OGH-Entscheidung zum Anlass zu nehmen, um die derzeit unzumutbaren Zinssatzuntergrenzen für Sparbücher auf einen tatsächlich angemessenen Betrag zu erhöhen und es hier nicht auf
weitere Musterprozesse ankommen zu lassen.

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