Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen
Wer im Jahr 2006 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zum Beispiel gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2009 rückerstatten lassen (11,4 Prozent Pensionsversicherung, vier Prozent Krankenversicherung).
Achtung: Die Rückerstattung ist grundsätzlich lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!