Topf-Sonderausgaben bis maximal 2.920 Euro sollten Sie unbedingt noch bis Ende 2009 bezahlen. Zu den sogenannten Topf-Sonderausgaben zählen Ausgaben für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung, junge Aktien und Genussscheine sowie Wohnbauaktien und Wohnbauwandelschuldverschreibungen (deren Erträge überdies bis zu vier Prozent des Nominales weiterhin Kapitalertragsteuerfrei sind).
Verdoppelung für Alleinverdiener oder Alleinerzieher
Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der persönliche Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.920 Euro auf 5.840 Euro. Ab drei Kinder erhöht sich der Sonderausgabentopf um 1.460 Euro pro Jahr. Allerdings wirken sich die Topf-Sonderausgaben nur zu einem Viertel einkommensmindernd aus.
So sinken die Sonderausgaben
Ab einem Einkommen von 36.400 Euro vermindert sich auch dieser Betrag kontinuierlich bis zu einem Einkommen von 60.000 Euro (bis 2008: 50.900 Euro), ab dem überhaupt keine Topf-Sonderausgaben mehr zustehen.