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Elf Steuertipps für Arbeitnehmer
 
26.05.2011

Arbeitnehmerveranlagung 2004
 

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2009 endet somit die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2004.

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