Hat ein Dienstgeber im Jahr 2004 von den Gehaltsbezügen zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann hierzu bis spätestens 31.12.2009 beim Finanzamt ein Rückzahlungsantrag stellen werden. Ein Beispiel für zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer ist der Lohnsteuerabzug bei ins Ausland entsandten Mitarbeitern, deren Vergütungen steuerfrei sein können.