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26.05.2011

Werbungskosten noch vor dem 31.12. bezahlen

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Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2009 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen etc. samt Nebenkosten wie Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand), Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur oder beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge. Auch 2009 geleistete Vorauszahlungen für derartige Kosten können noch heuer abgesetzt werden. Hierzu gehören auch Ausbildungskosten, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, so Bruckner.

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