
Bis zum Jahresende 2009 können sich Geldanleger in Österreich mit einer hundertprozentigen Absicherung ihrer Spargelder über eine der besten Einlagensicherungen in Europa freuen. Zum Vergleich: In Deutschland wird die gesetzliche Einlagensicherung Ende Juni von 20.000 auf 50.000 Euro angehoben.
Jedes österreichische Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, ist gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören. Sie wird im Falle von Konkurs, Geschäftsaufsicht oder Zahlungseinstellung wirksam.
Entsprechend den Sektoren der österreichischen Kreditwirtschaft wie des Sparkassen-, Banken-, Raiffeisen-, Volksbanken- und der Landeshypothekenbanken-Bereich sind dies die
- Sparkassen-Haftungs Aktiengesellschaft
- Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H.
- Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung reg.GenmbH
- Schultze-Delitzsch-Haftungsgen. reg.GenmbH
- Hypo-Haftungs Gesellschaft m.b.H.
Kontinuität in der Absicherung
Falls ein Kreditinstitut zahlungsunfähig wird, sind Einlagen „natürlicher Personen“ auf Sparbüchern und Privatkonten in Österreich bis zum 31. Dezember 2009 zu 100 Prozent durch die Republik Österreich und die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.
Ab 1. Jänner 2010 werden Spareinlagen in Österreich bis zu 100.000 Euro pro Person gesichert. Dies bedeutet für alle, die ihr Geld bei österreichischen Banken angelegt haben und anlegen, eine kontinuierliche Sicherung auf hohem Niveau. Denn ab 2011 greift die von den EU-Finanzministern bereits beschlossene Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Person in allen EU-Mitgliedsländern.

