Von Erwin J. Frasl
Bei manchen Finanzprodukten ist das einzig Einfache der Einstiegszinssatz, mit dem Kunden angelockt werden. Die restlichen Bedingungen sind für private Anleger kompliziert. Oft zu kompliziert. Das ist gut für die Bank, aber schlecht für die Kunden. Das zeigt auch das jüngste Beispiel der sogenannten Snowball Bonds der Ersten Bank, die vom Handelsgericht in Wien als gesetzwidrig erkannt wurden.
Die Ausstattung dieser Snowball Bonds der
Ersten Bank ist nicht untypisch für das Match, das so zwischen dem Anleger mit seinen bescheidenen Möglichkeiten, die Entwicklung der Zinsen abzuschätzen, und den Möglichkeiten von Kreditinstituten mit ihren Expertenteams, die Zinszukunft zu berechnen, eröffnet wird.
Ein hoher Einstiegszinssatz wie bei den sogenannten Snowball Bonds ist für die potenziellen Kunden leicht begreifbar. Da lässt sich so mancher blenden und übersieht, daß er sich über diesen Zinssatz nur zwölf Monate freuen kann. Danach wird es schon kompliziert: Denn der Zinssatz sollte sich ab dann variabel nach einer komplexen Formel invers zum Euribor entwickeln. Bei niedrigem Euribor gibt es gute Zinsen, bei steigendem Euribor dagegen würden sich die Zinsen des Kunden bis zu Null entwickeln.
Vorteile für die Bank - Nachteile für die Kunden
Schön für eine Bank, wenn sie ein derartiges Produkt in Zeiten verkauft, in denen der Euribor besonders niedrig ist und unter Profis nur mit einem Ansteigen zu rechnen ist. Und ebenso schön ist es für ein Kreditinstitut, wenn die Chancen zwischen Bank und Kunden auch sonst höchst ungleich verteilt sind. Wie etwa, dass ein Kunde viele Jahre an so ein Finanzprodukt gebunden ist, die Bank hingegen aus dem Vertrag nach Ablauf des ersten Jahres vorzeitig aussteigen kann, indem sie ihn kündigt. Das heisst dann konkret: Entwickelt sich der Zinssatz zum Nachteil des Kunden, ist der Kunde gebunden und die Bank profitiert davon; entwickelt sich der Zinssatz dagegen zum Vorteil des Kunden, dann kann die Bank aussteigen und der Kunde hat schon wieder das Nachsehen.
Da helfen auch die sogenannten Beratungsprotokolle wenig, die Bankmitarbeiter den Käufern von Finanzprodukten zur Unterschrift vorlegen müssen, um so eine Bestätigung vorweisen zu können, ihren Kunden ausreichend informiert zu haben. Denn die Realität zeigt, daß derartige Beratungsprotokolle aus den verschiedensten Beweggründen unterzeichnet werden, in den seltensten Fällen aber weil das angebotene Finanzprodukt auch verstanden worden ist. Die Chancenungleichheit zwischen Kunden und Bank lässt sich schon am Einsatz des Euribor (Euro Interbank Offered Rate ist ein für Termingelder in Euro ermittelter
Zwischen-Banken-Zinssatz) ablesen, dessen Entwicklung für eine Bank zum kleinen Einmaleins gehört, aber selbst Berufsgruppen mit höchster Qualifikation wie etwa Ärzte verfolgen nicht ständig gebannt die Entwicklung des Euribor, sondern bemühen sich in ihrem Beruf auf der Höhe des Wissens zu bleiben, was schon all ihre Zeit in Anspruch nimmt.
Höchste Zeit daher für eine klare Produktkennzeichnung auch bei Finanzprodukten, die es ermöglicht, dass Konsumenten auf einen Blick erkennen können, welche Risiken ein Produkt birgt.