Die Beratungspraxis der Konsumenteninformation der Arbeiterkammer (AK) zeigt: Viele Familien, die wegen der Wirtschaftskrise bereits von reduzierten Einkommen betroffen sind, kommen aufgrund durchaus üblicher Praktiken von Geldinstituten und Finanzdienstleistern in zusätzliche finanzielle Schwierigkeiten, so Oberösterreichs Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer.
Mehr Kostenwahrheit bei Kreditwerbung gefordert
In einigen Punkten besteht aus der Sicht der Arbeiterkammer deshalb dringender Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers. Etwa bei der Kostenwahrheit bei Kreditwerbung: Derzeit ist nicht immer ersichtlich, was ein Kredit tatsächlich kostet, weil zum Beispiel Kontoführungsgebühren und Kreditrestschuldversicherungen nicht angeführt werden. „Das muss umgehend geändert werden. Die Kreditnehmer müssen vor bösen Überraschungen geschützt sein“, verlangt Kalliauer. Deutschland hat zur Lösung des Problems die Preisangabenverordnung eingeführt, die als Verbraucherschutzverordnung seit 1985 gilt. Danach sind Banken gehalten alle relevanten Kosten in Zusammenhang mit einem Darlehen auszuweisen. Unterbleibt dies, kann dies als wettbewerbswidriger Verstoß abgemahnt werden.
Haftung bei Beratungsfehlern
Völlig unzureichend sind aus Sicht der AK derzeit auch die Regeln für Haftungen bei Beratungsfehlern. Präsident Kalliauer fordert: „Wer als Vermögensberater arbeitet, muss auch eine Haftpflichtversicherung haben, die Beratungsfehler und Falschauskünfte bei allen verkauften Produkten umfasst.“
Im Finanzdienstleistungsbereich kommen viele problematische Abschlüsse durch Vermittlung eines Bekannten zustande. Derzeit können unerfahrene und unausgebildete Personen das Gewerbe des Finanzdienstleisters anmelden – sie dienen den Vertriebsunternehmen nach Erfahrung der AK-Konsumenteninformation meist nur als Kontakthersteller. Für die AK ist klar: Die Gewerbeberechtigung für Finanzdienstleisterjobs muss an entsprechende Ausbildungserfordernisse geknüpft sein. „Das freie Gewerbe des Finanzdienstleistungsassistenten gehört sofort abgeschafft“, fordert Kalliauer.
Kein Mindestertrag für Zukunftsvorsorge
Der AK-Präsident spricht sich auch für eine Reform der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge aus: Derzeit wird für diese Produkte kein Mindestertrag vorgeschrieben. Hohe Aktienanteile (ausschließlich an der Wiener Börse) und lange Mindestlaufzeiten sorgen für ein erhebliches Risiko für die Konsumentinnen und Konsumenten. Kalliauer: „Nach vielen Jahren keinen Ertrag für seine Ersparnisse zu bekommen, ist unzumutbar. Konsumenten müssen im Notfall auf ihr Geld zugreifen können.“

