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Sozialversicherung
 
12.01.2011

Die Richtsätze für Ausgleichszulagen

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Die Richtsätze ab 1. Jänner 2011 sehen so aus: Bei Alters- und Invaliditätspensionen betragen die Richtsätze für Alleinstehende 793,40 Euro, für Ehepaare  1.189,56 Euro. Die Erhöhung für jedes Kind macht 122,41 Euro aus.

Bei Witwen- und Witwerpensionen betragen die Richtsätze ab dem neuen Jahr 793,40 Euro, bei Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr für Halbwaisen 291,82 Euro, für Vollwaisen 438,17 Euro.
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