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Sozialversicherung
 
12.01.2011

Das gilt für die Krankenversicherung

Die Krankenversicherung für kinderlose Partner kostet 3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners. Für eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung gilt ein Monatsbeitrag von 357,48 Euro, dieser kann auf Antrag herabgesetzt werden. Eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung kostet monatlich 52,78 Euro.  Der Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe macht mindestens 28 Euro aus, bei Sehbehelfen sogar 84 Euro. Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und schwerstbehinderte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.
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