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Sozialversicherung
 
12.01.2011

Befreiung von der Rezeptgebühr

Die Rezeptgebühr wird auf 5,10 Euro erhöht. Es gibt aber die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr zu stellen. Dafür gelten ab 2011 folgende Grenzbeträge: Für Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte für Alleinstehende 793,40 Euro bzw. für Ehepaare 1.189,56 Euro nicht übersteigen. Diese Beträge erhöhen sich für jedes Kind um 122,41 Euro.

Auch Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke) können eine Befreiung von der Rezeptgebühr beantragen, sofern die monatlichen Nettoeinkünfte für Alleinstehende 912,41 Euro bzw. für Ehepaare 1.367,99 Euro nicht übersteigen; für jedes weitere Kind sind 122,41 Euro hinzuzurechnen. Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dieses allerdings zu berücksichtigen. Das Service-Entgelt für die e-card beträgt weiterhin 10 Euro pro Jahr.
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