Mittwoch, 24.04.2024 04:47 Uhr
RSS | Inhalt |
Sozialversicherung
 
12.01.2011

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension

Die Höchstbemessungsgrundlage in der Pensionsversicherung auf Basis der „besten 23 Jahre“ beträgt ab Jänner 2011 3.608,93 Euro, das erlaubte Zusatzeinkommen bei Frühpension (ohne dass diese ihren Pensionsbezug verlieren) beträgt 374,02 Euro (brutto) pro Monat.  Der Pensionsvorschuss für die Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise die Invaliditätspension beträgt er 30,57 Euro täglich, für die Alterspension beträgt er 37,73 Euro täglich. 
Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung  
Für die Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung für vor dem 1. Jänner 1955 geborene Personen gilt: Die Bewertung bei Pensionsantritt im Jahr 2010 erfolgt mit monatlich 920,34 Euro. Für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen und Geburten ab 1. Jänner 2005 gilt: Die Bewertung erfolgt mit monatlich 1.560,98 Euro im Jahr 2011
Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Code hier eingeben: (neu laden)
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Colourbox.de ID:1336
* Anzeige: Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf so einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.
Anzeige
|link.alt|
Kredit
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
4,20 %
2 zur Bank
4,62 %
3 zur Bank
6,58 %
zur Bank
4 zur Bank
7,52 %
zur Bank
5 zur Bank
9,99 %
zur Bank
Laufzeit:36 Monate; Betrag 10.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Kredit
Anzeige
Girokonto
Nr. Anbieter Dispozinsen  
1 DADAT
6,80 %
zur Bank
2 SPARKASSE Oberösterreich
7,75 %
zur Bank
3 N26
8,90 %
zur Bank
Online-Girokonten
Gesamten Vergleich anzeigen:Girokonto
Anzeige
.
© 2024 Biallo & Team GmbH - - Impressum - Datenschutz