Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen in der Sozialversicherung. So steigt die Geringfügigkeitsgrenze auf 374,02 Euro (brutto) pro Monat. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung beträgt ab 1. Jänner des kommenden Jahres 4.200 Euro brutto. Die monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe beträgt ab Jänner 2011 501 Euro für den Partner; 250 Euro für Personen mit Unterhalt.
Und so werden die Pensionen erhöht: Die Pensionserhöhung beträgt per 1. Jänner 2011 bei Pensionen bis 2.000 Euro 1,2 Prozent, bei Altersbezügen über 2.000 Euro bis 2,310 Euro zwischen 1,2 Prozent und Null Prozent. Für Pensionisten mit Pensionen über 2.310 Euro gibt es überhaupt keine Erhöhung. Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2010 werden erst ab 1. Jänner 2012 angepasst.