Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) will durch die Gewährung von Pflegegeld pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit bieten, sich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern. Das Pflegegeld soll Mehraufwendungen pauschal abgelten und dazu beitragen, auch als pflegebedürftiger Mensch ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Es gilt grundsätzlich für Bezieher von Renten, Pensionen, Ruhe-/Versorgungsgenüssen und Beihilfen nach bundesgesetzlichen Vorschriften, also vor allem aus der Sozialversicherung, nach Beamtenrecht, aus der Kriegs- bzw. Verbrechensopfer- und Heeresversorgung und aus der Opferfürsorge. Für alle anderen Personen wird das Pflegegeld in den Pflegegeldgesetzen der Bundesländer gleichartig geregelt.
Das Pflegegeld gebührt, wenn
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt monatlich im Nachhinein (zwölfmal jährlich). Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.