Für Investitionen, die noch kurz vor dem Jahresende getätigt werden, steht noch eine Halbjahresabschreibung zu. Einnahmen-Ausgaben-Rechner können die Rechnung auch erst 2012 zahlen. Investitionen mit Anschaffungskosten bis 400 Euro (exklusive USt bei Vorsteuerabzug) können als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgesetzt werden.
Durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen bei Bilanzierern bzw. Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern kann das steuerpflichtige Ergebnis reduziert werden. Bestimmte Vorauszahlungen (zum Beispiel für Beratungs-, Fremdmittel-, Miet- und Vermittlungskosten) dürfen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner aber nur das laufende und das Folgejahr umfassen, damit sie nicht auf den entsprechenden Zeitraum verteilt werden müssen.