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BDO-Steuerprofis
 
23.11.2012

So können Sie den Gewinnfreibetrag (GFB) nutzen

Ab der Veranlagung 2010 wurde der bisherige (10prozentige) Freibetrag für investierte Gewinne durch den Gewinnfreibetrag (GFB) ersetzt. Er steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 Prozent des Gewinnes, maximal aber 100.000 Euro pro Jahr (der Maximalbetrag wird bei einem Gewinn von 769.231 Euro erreicht).
Bis 30.000 Euro Gewinn steht der GFB jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag = 3.900 Euro). Ist der Gewinn höher als 30.000 Euro, so steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) GFB nur zu, wenn der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt hat.

Als Investitionen kommen abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zum Beispiel Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, EDV, Gebäudeinvestitionen mit Baubeginn nach dem 31.12.2008) oder bestimmte Wertpapiere (Anleihen sowie Anleihen- und Immobilienfonds in Frage.

Nicht geeignet als Investitionsdeckung für den GFB sind alle nicht abnutzbaren Anlagen (wie zum Beispiel Grund und Boden), unkörperliche Wirtschaftsgüter (wie zum Beispiel Rechte, Patente, Finanzanlagen mit Ausnahme der erwähnten Wertpapiere), weiters PKWs, Kombis, Luftfahrzeuge, GWGs, gebrauchte Anlagen und Investitionen, für die eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wird.
Ausgeschlossen sind auch Investitionen, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht (ausgenommen bei zentralen Einkaufsgesellschaften im Konzern).

Tipp der BDO-Experten: Am einfachsten ist es, die für den investitionsbedingten GFB erforderliche Investitionsdeckung bei Gewinnen über 30.000 Euro durch Wertpapiere zu erfüllen. Zu diesem Zweck sollte etwa Mitte bis Ende Dezember gemeinsam mit dem Steuerberater der erwartete steuerliche Jahresgewinn 2011 geschätzt und dann im Ausmaß von 13Prozent des den Betrag von 30.000 Euro (= Grundfreibetrag!) übersteigenden Gewinnes über die Bank entsprechende Wertpapiere (siehe oben) gekauft werden.

Tipp der BDO-Experten: Auch für selbständige Nebeneinkünfte (zum Beispiel aus einem Werk- oder freien Dienstvertrag), Bezüge eines selbständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführers oder Aufsichtsrats- und Stiftungsvorstandsvergütungen steht der 13prozentige GFB zu.

Tipp der BDO-Experten: Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag (13 Prozent von 30.000 Euro = 3.900 Euro) zu; in diesem Fall muss daher für den GFBnichts investiert werden.

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