Seit dem 1.1.2011 gibt es keinen Forschungsfreibetrag mehr, sondern nur noch eine
Forschungsprämie. Diese wurde aber auf 10,0 Prozent der relevanten Forschungs-aufwendungen (Forschungsausgaben) erhöht.
Prämienbegünstigt sind weiterhin die eigenbetriebliche und die Auftragsforschung. Prämien für Auftragsforschungen können aber nur für Forschungsaufwendungen (Ausgaben) bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden, macht die BDO aufmerksam. Gefördert werden generell Aufwendungen (Ausgaben) „zur Forschung und experimentellen Entwicklung“ (das heisst sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte und experimentelle Forschung im Produktions- und Dienstleistungsbereich, zum Beispiel auch Aufwendungen bzw. Ausgaben für bestimmte Softwareentwicklungen und grundlegend neue Marketingmethoden). Voraussetzung ist seit 1.1.2011, dass die Forschung in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgt.