Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen (insbesondere an Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen, an Universitäten, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt etc) sind bis maximal zehn Prozent des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar. Damit derartige Spenden noch im Jahr 2011 abgesetzt werden können, müssen sie bis spätestens 31.12.2011 getätigt werden.
Zusätzlich können auch Spenden für mildtätige Zwecke,für Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit sowie für Zwecke der internationalen Katastrophenhilfe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Vorjahresgewinnes steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Die vorgenannten Spenden können – zum Teil alternativ, zum Teil zusätzlich – auch im Privatbereich als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Zusätzlich zu den genannten Spenden sind als Betriebsausgaben auch Geld- und Sachspenden im Zusammenhang mit der Hilfestellung bei nationalen und internationalen Katastrophen - insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden betragsmäßig unbegrenzt absetzbar! Voraussetzung ist, dass sie als Werbung vermarktet werden (zum Beispiel durch Erwähnung auf der Homepage oder in Werbeprospekten des Unternehmens).
Achtung: Ab dem Jahr 2012 kommt es einerseits zu einer Erweiterung der begünstigten
Spendenempfänger, andererseits aber zu einer Kürzung der insgesamt absetzbaren Beträge.
Tipp der BDO-Experten: Steuerlich absetzbar sind auch Sponsorbeiträge an diverse gemeinnützige, kulturelle,sportliche und ähnliche Institutionen (Oper, Museen, Sportvereine etc), wenn damit eine angemessene Gegenleistung in Form von Werbeleistungen verbunden ist. Bei derartigen Zahlungen handelt es sich dann nämlich nicht um Spenden, sondern um echten Werbeaufwand.