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BDO-Steuerprofis
 
23.11.2012

So können Sie Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie nutzen

Zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten externen Aus- und Fortbildungskosten können Unternehmer einen Bildungsfreibetrag in Höhe von 20 Prozent dieser Kosten geltend machen. Aufwendungen für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen können nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro pro Tag für den 20prozentigen BFB berücksichtigt werden.


Tipp der BDO-Experten: Alternativ zum BFB für externe Aus- und Fortbildungskosten kann eine sechsprozentige Bildungsprämie geltend gemacht werden. Aber Achtung bei internen Aus- und Fortbildungskosten: Hier steht keine Prämie zu, machen die BDO-Experten aufmerksam.

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