Durch die Gruppenbesteuerung können die innerhalb einer Unternehmensgruppe bei einzelnen in- oderausländischen Kapitalgesellschaften angefallenen Verluste steueroptimal verwertet werden. Für die Begründung einer steuerlichen Unternehmensgruppe ist neben der ab Beginn des Wirtschaftsjahres erforderlichen finanziellen Verbindung (Kapitalbeteiligung von mehr als 50 Prozent und Mehrheit der Stimmrechte) die Stellung eines Gruppenantrags beim zuständigen Finanzamt erforderlich. Dieser muss spätestens vor dem Bilanzstichtag jenes Jahres gestellt werden, für daser erstmals wirksam sein soll.
Kapitalgesellschaften, die auf den 31.12.2011 bilanzieren und die bereits seit Beginn ihres Wirtschaftsjahres (im Regelfall seit 1.1.2011) im Sinne der obigen Ausführungen finanziell verbunden sind, können daher durch die Stellung eines Gruppenantrags bis zum 31.12.2011 noch für das gesamte Jahr 2011 eine steuerliche Unternehmensgruppe bilden bzw. in eine bereits bestehende Gruppe aufgenommen werden. Sie können damit die in 2011 bei einzelnen Gruppengesellschaften erwirtschafteten Verluste noch im Jahr 2011 von den Gewinnen 2011 anderer Gruppengesellschaften steuerlich absetzen.
Tipp der BDO-Experten: Der Vorteil einer Unternehmensgruppe besteht vor allem darin, dass Gewinne und Verluste der in die Gruppe einbezogenen Kapitalgesellschaften miteinander verrechnet werden können. Durch die E nbeziehung ausländischer Tochtergesellschaften können auch Auslandsverluste in Österreich verwertet werden. Die Gruppenbesteuerung kann überdies auch zur steueroptimalen Verwertung von Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft verwendet werden.