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BDO-Steuerprofis
 
23.11.2012

GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2011 beantragen

Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können spätestens 31.12.2011 rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) beantragen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte 2011 maximal 4.488,24 Euro und der Jahresumsatz 2011 maximal 30.000 Euro betragen werden.

Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten fünf Jahren), Männer über 65, Frauen über 60 sowie Personen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten 5fünfJahren die jeweiligen Grenzen nicht überschritten haben.

BDO-TIPP: Der Antrag für 2011 muss spätestens am 31.12.2011 bei der SVA einlangen.

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