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BDO-Steuerprofis
 
23.11.2012

So können Sie sich bezahlte Energieabgaben rückerstatten lassen

Energieintensive Betriebe (dazu zählen bis 31.12.2010 auch Dienstleistungsunternehmen wie zum Beispiel Hotels) können sich auf Antrag die bezahlten Energieabgaben rückerstatten lassen, wenn diese 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes (unter Berücksichtigung bestimmter Selbstbehalte) übersteigen. Der Antrag muss spätestens bis fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, beim zuständigen Finanzamt eingebracht werden, macht die BDO aufmerksam (Formular ENAV 1).

Ab dem Jahr 2011 ist die Energieabgabenvergütung nur mehr für Produktionsbetriebe möglich, wobei nur jene Energieträger begünstigt sind, die unmittelbar für den Produktionsprozess
verwendet werden.

Die BDO in Wien

Die BDO Austria GmbH in Wien gehört zu den größten und renommiertesten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Österreich.  Sie ist Mitglied der BDO, einem der fünf größten Netzwerke von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern weltweit.
Die BDO Austria GmbH ist der Hauptsitz der BDO-Gruppe in Österreich, die 2010 mit 370 Mitarbeitern rund 43 Millionen Euro erzielte. Zur BDO-Gruppe in Wien gehören folgende Gesellschaften:

  • BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
  • BDO Financial Advisory Services GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • UNICONT Revisions- und Treuhand-GmbH
  • BURGER & PARTNER Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
  • BDO Austria GmbH & Dkfm. Herbert F. Maier OG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 
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