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Umsätze mit Münzen (Gold und andere Edelmetalle), die wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden (Ausgabepreis übersteigt Nominalwert um mehr als 20 Prozent), sind steuerpflichtig (mit dem Normalsteuersatz von 20 Prozent).
Biallo-Tipp Gold- und Silbermünzen: Eine Ausnahme gibt es für Lieferungen (und Einfuhren) von Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. In diesem Fall kommt der ermäßigte Steuersatz von zehn Prozent zur Anwendung.
Bei Umsätzen mit Schilling und Groschenmünzen, die bei der Münze Österreich eingelöst werden können, kann die Steuerbefreiung greifen, wenn der Verkaufspreis nicht mehr als 20 Prozent über dem Nennwert liegt, so Strobach.