Bislang waren Gewinne aus der Veräußerung von privaten Kapitalanlagen außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.
Inkrafttreten
Tipp: Wenn Sie sich die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne sichern wollen, dann erwerben Sie die Anlagen noch vor Ablauf dieser Fristen.
Kosten
Sämtliche Aufwendungen (Depotgebühr, Transaktionsspesen, u.a.m.) können im Privatvermögen nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
Verlustverrechnung
Die Verlustverrechnung kann nicht die depotführende Bank vornehmen, vielmehr muss diese im Wege der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für die Verlustverrechnung im Privatvermögen sind allerdings mehrere Einschränkungen zu beachten:
Tipp: Achten Sie in Zukunft besonders darauf, ob Sie ausreichend Gewinne erzielt haben, um allfällige Verluste verrechnen zu können. Bedenken Sie auch, dass durch die Offenlegung beim Finanzamt, welche für die Verlustverrechnung nötig ist, auch Fragen zu vergangenen Zeiträumen gestellt werden können. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Bank mit verständlicher Information versorgt, damit Sie Ihre Steuererklärung problemlos schaffen.
Besteuerung von Investmentfonds
Im neuen System ist zwischen laufender jährlicher Besteuerung sowie Besteuerung des Veräußerungsgewinnes zu unterscheiden. Laufend besteuert werden die ordentlichen Erträge des Fonds sowie realisierte Substanzgewinne. Bei den Substanzgewinnen wird die Bemessungsgrundlage schrittweise angehoben und auch auf Forderungswertpapiere ausgeweitet:
Für Fondsgeschäftsjahre mit Beginn
ab 01.01.2011: 20 Prozent der realisierten Substanzgewinne auf Aktien und Derivate auf Aktien
ab 01.07.2011: 30 Prozent der realisierten Substanzgewinne auf Aktien und Derivate auf Aktien
ab 01.01.2012: 40 Prozent aller realisierten Substanzgewinne
ab 01.01.2013: 50 Prozent aller realisierten Substanzgewinne
ab 01.01.2014: 60 Prozent aller realisierten Substanzgewinne
Neben der laufenden Besteuerung kommt es für nach dem 31.12.2010 angeschaffte Fondsanteile bei Veräußerung durch den Anleger zur Besteuerung des restlichen Wertzuwachses.
Tipp: Für Fondsanteile, die vor dem 01.01. 2011 angeschafft werden, bleibt der restliche Wertzuwachs steuerfrei.
Änderungen bei Versicherungen
Erhöhung der Laufzeit von 10 auf 15 Jahre für Kapitalversicherungen inklusive fondsgebundener Lebensversicherungen (wenn keine reine Ablebensversicherung). Damit 11 Prozent Versicherungssteuer, wenn die Versicherung kürzer abgeschlossen oder durch Vertragsänderung, Auszahlung oder Rückkauf verkürzt wird und keine laufende Prämienzahlung vereinbart ist (Einmalprämie).
Tipp: Wenn Sie ohnedies demnächst eine Versicherung abschließen wollen, sollten Sie es vor 2011 tun. Achten Sie dabei auf die Kosten und asset allocation.
Rohstoffe
Bei Rohstoffen bleibt es bei der bisherigen Besteuerung: Keine KESt-Pflicht, aber Spekulation, wenn innerhalb eines Jahres verkauft wird.
Tipp: Gold- und anderen Edelmetallmünzen sind, nur wenn sie gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und bestimmte andere Kriterien erfüllen, umsatzsteuerfrei.
Achtung: Rohstoffzertifikate unterliegen der neuen Wertzuwachssteuer.
Mag. Thomas Strobach
... ist Steuerberater und Partner bei PwC Österreich. Strobach hat das Studium der Betriebswirtschaftslehre abgeschlossen und verfügt mittlerweile über mehr als 18 Jahre Erfahrung im Bereich Finanzdienstleister und Banken. Seine Spezialgebiete umfassen die steuerliche und aufsichtsrechtliche Beratung von Banken und Investmentfonds, die steuerliche Due Diligence Prüfungen von Banken, das steuerliche Risikomanagement von Banken, die steuerliche Behandlung von Quellensteuern sowie die steuerliche Beratung und Beratung zur Strukturierung von internationalen Unternehmensgruppen. Weiters ist Thomas Strobach Autor und Vortragender zu diversen steuerrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Themen im Bereich Financial Services. Er ist auch Mitglied des Fachsenates Steuern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Arbeitskreises Investmentfonds des Institutes der Wirtschaftsprüfer.