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Zehn Tipps vom Steuerprofi
 
28.09.2012

Spekulationsverluste realisieren

Wer im Jahr 2011 einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn (über die Freigrenze von 440 Euro hinaus) realisiert hat (bei Liegenschaften beträgt die Spekulationsfrist im Regelfall zehn Jahre, sonst ein Jahr), sollte überprüfen, ob dieser nicht noch durch die Realisierung eines Spekulationsverlustes ausgeglichen werden kann, machen die BDO-Experten aufmerksam.
Zu diesem Zweck könnten zum Beispiel Aktien, mit denen man derzeit im Minus ist und die in den letzten zwölf Monaten erworben wurden, verkauft werden (wobei Sie niemand daran hindert, diese einige Tage später wieder zurück zu kaufen). Auch der Verlust aus dem Verkauf eines innerhalb der letzten zwölf Monate erworbenen Autos ist ein Spekulationsverlust, der mit steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen aus Aktien- oderGrundstücksverkäufen gegen verrechnet werden kann, so die BDO.
Achtung: Die im Rahmen der Budgetsanierung eingeführte neue Besteuerung von Wertzuwächsen bei Aktien und sonstigen Kapitalanlagen tritt erst mit 1.4.2012 in Kraft. Für alle seit dem 1.1.2011 erworbenen Aktien und Investmentfonds wurde aber die Spekulationsfrist auf bis zu 15 Monate (= bis 31.3.2012) verlängert, so die BDO.
BDO-Tipp: Wer als steuerehrlicher Anleger daher zum Beispiel bei einer ab 1.1.2011 erworbenen Aktie (das heisst einer Neuanlage) seinen Gewinn steuergünstig lukrieren will, sollte bis 1.4.2012 zuwarten, da der Kursgewinn dann nur mehr mit 25 Prozent und nicht mit bis zu 50 Prozent besteuert wird. Weiters gilt bei allen anderen nach dem 30.9.2011 und vor dem 1.4.2012 entgeltlich erworbenen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen, Derivate) jede Veräußerung oder sonstige Abwicklung (zum Beispiel Glattstellung, Differenzausgleich) als steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft (Einkommensteuer bis 50 Prozent). Alle Veräußerungen von Kapitalanlagen nach dem 31.3.2012 unterliegen dann aber jedenfalls schon der neuen Wertpapiergewinnsteuer von 25 Prozent. 
Wer noch heuer bzw. bis 31.3.2012 steuerwirksame Spekulationsverluste realisieren möchte, um damit nach alter Rechtslage steuerpflichtige Spekulationsgewinne aus Kapitalanlagen oder andere Spekulationsgewinne (zum Beispiel aus Grundstücken) steuerfrei zu stellen, kann wie folgt vorgehen:
  • Vor dem 1.1.2011 erworbene Alt-Kapitalanlagen (Aktien, GmbH-Anteile, Anleihen, Derivate): Bei Veräußerung innerhalb eines Jahres mit Verlust entsteht ein steuerwirksamer Spekulationsverlust.
     
  • Nach dem 31.12.2010 erworbene Aktien und GmbH-Anteile: Bei Veräußerung mit Verlust vor dem 1.4.2012 entsteht ein steuerwirksamer Spekulationsverlust.
     
  • Nach dem 1.1.2011 erworbene Anleihen und Derivate: Bei Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten mit Verlust und vor dem 1.4.2012 entsteht ein steuerwirksamer Spekulationsverlust.
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