Besteuerung von Aktien, GmbH-Anteilen u.ä. | Entgeltliche Anschaffung vor dem 01.01.2011 | Entgeltliche Anschaffung ab dem 01.01.2011 |
Laufende Erträge | 25 Prozent KESt auf Dividenden | 25 Prozent KESt auf Dividenden |
Kursgewinne - Beteiligung unter 1,0 Prozent - Beteiligung ab 1,0 Prozent |
steuerfrei (außer Spekulationsgewinn: bis zu 50 Prozent) halber ESt-Satz (rd 25 Prozent)1 |
25 Prozent Steuer auf Kursgewinne2 |
Besteuerung von Anleihen | Entgeltliche Anschaffung vor dem 01.04.2012 | Entgeltliche Anschaffung ab dem 01.04.2012 |
Laufende Erträge | 25 Prozent KESt auf Kupons und auf Unterschiedsbeträge > 2,0 Prozent zwischen Ausgabe- und Einlösungswert | 25 Prozent KESt auf Kupons |
Kursgewinne | Steuerfrei (außer Spekulationsgewinn: bis zu 50 Prozent) | 25 Prozent Steuer auf Kursgewinne Unendliche Spekulationsfrist bei Anschaffung zwischen 01.10.2011 und 31.03.2012 mit Besteuerung zum besonderen Steuersatz von 25 Prozent (bei Verkauf bis 31.03.2012 bis zu 50 Prozent) |
Besteuerung von Investmentfonds | Entgeltliche Anschaffung vor dem 01.01.2011 | Entgeltliche Anschaffung ab dem 01.01.2011 |
Laufende Erträge im Fonds (Zinsen und Dividenden abzgl zurechenbarer Aufwendungen) |
25 Prozent Steuer | 25 Prozent Steuer |
realisierte Kursgewinne innerhalb des Fonds | unverändert 25 Prozent KESt auf 20 Prozent der realisierten Aktien-Kursgewinne; Fonds mit Beginn GJ ab 01.07.2011: 25 Prozent KESt auf 30 Prozent der Aktien-Kursgewinne Fonds mit Beginn GJ ab 01.01.2012: 25 Prozent KESt auf 40 Prozent der Aktien-Kursgewinne; Fonds mit Beginn GJ ab 01.01.2013: 25 Prozent KESt auf 50 Prozent aller realisierten Kursgewinne; Fonds mit Beginn GJ ab 01.01.2014: 25 Prozent KESt auf 60 Prozent aller realisierten Kursgewinne. Verlustausgleich und Verlustvortrag und der Abzug von Spesen sind auf Fondsebene möglich Im Betriebsvermögen sind weiterhin 100 Prozent der Kursgewinne steuerpflichtig, ab 01.01.2011 inkl. Anleihen |
unverändert 25 Prozent KESt auf 20 Prozent der realisierten Aktien-Kursgewinne; Fonds mit Beginn GJ ab 01.07.2011: 25 Prozent KESt auf 30 Prozent der Aktien-Kursgewinne Fonds mit Beginn GJ ab 01.01.2012: 25 Prozent KESt auf 40 Prozent der Aktien-Kursgewinne; Fonds mit Beginn GJ ab 01.01.2013: 25 Prozent KESt auf 50 Prozent aller realisierten Kursgewinne; Fonds mit Beginn GJ ab 01.01.2014: 25 Prozent KESt auf 60 Prozent aller realisierten Kursgewinne. Verlustausgleich und Verlustvortrag und der Abzug von Spesen sind auf Fondsebene möglich Im Betriebsvermögen sind weiterhin 100 Prozent der Kursgewinne steuerpflichtig, ab 01.01.2011 inkl. Anleihen |
Kursgewinne bei Verkäufern von Fondsanteilen | Steuerfrei (außer Spekulationsgewinn: bis zu 50 Prozent) | 25 Prozent Steuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und fortgeschriebenen Anschaffungskosten (= Kaufkurs + ausschüttungsgleiche Erträge – aus dem Fonds bezahlte KeSt - steuerfreie Ausschüttungen)2) |
Ausländische Fonds | Ermittlung der Erträge durch steuerlichen Vertreter oder Selbstnachweis, ansonsten Besteuerung mit 25 Prozent von 90 Prozent der Rücknahmewertdifferenz eines Jahres, mind. aber 10,0 Prozent des letzten Rücknahmewertes im vorangegangenen Kalenderjahr. |
Ermittlung der Erträge durch steuerlichen Vertreter oder Selbstnachweis, ansonsten Besteuerung mit 25 Prozent von 90 Prozent der Rücknahmewertdifferenz eines Jahres, mind. aber 10,0 Prozent des letzten Rücknahmewertes im vorangegangenen Kalenderjahr. |