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Zehn Tipps vom Steuerprofi
 
28.09.2012

Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag lindern Steuerlast

Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind weiterhin bestimmte Renten (zum Beispiel Kaufpreisrenten nach Ablauf bestimmter steuerlicher Fristen, vom Erben zu bezahlende Rentenlegate) sowie Steuerberatungskosten. Kirchenbeiträge (auch wenn sie an vergleichbare Religionsgesellschaften in der Europäischen Union (EU) / dem Europäischem Wirtschaftsraum (EWR) bezahlt werden) sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 200 Euro begrenzt. Ab 2012 wird der Höchstbetrag auf 400 Euro angehoben.

BDO-Tipp: Wenn Sie zum Beispiel 300 Euro pro Jahr. Kirchensteuer bezahlen, sollten Sie zwecks steuerlicher Optimierung heuer nur 200 Euro und dafür im Jahr 2012 400 Euro zahlen.

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