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Zehn Tipps vom Steuerprofi
 
28.09.2012

Das gilt für Spenden von Privatstiftungen

Spendenfreudige Privatstiftungen können für die vorstehend genannten begünstigten
Spendenempfänger auch KESt-frei aus dem Stiftungsvermögen spenden. Für diese Spenden mussauch keine Begünstigtenmeldung nach Paragraf 5 PSG abgegeben werden.

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