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Tabu-Bruch der Europäischen Zentralbank
 
17.08.2010

Das Szenario „Blaues Auge“

Läuft der Schuldenabbau der betroffenen Länder nicht ganz so reibungslos wie derzeit von der EZB erwartet, gäbe es eine zweitbeste Lösung, das sprichwörtliche blaue Auge sozusagen. Sind die betroffenen Länder trotz Konsolidierungsmaßnahmen nicht in der Lage, ihre Schulden bei der Notenbank fristgerecht zu tilgen, könnte die Notenbank diesen Ländern damit entgegenkommen, die Laufzeit für die Schuldenrückzahlung zu strecken und die fälligen Zinszahlungen zu kürzen oder sogar ganz auszusetzen.

So soll Zahlungsausfall vermieden werden

Um einen Zahlungsausfall zu vermeiden, würden die von privaten Investoren gehaltenen Anleihen in jedem Fall so lange wie möglich planmäßig bedient. Dies wäre zwar eine Subventionierung dieser Länder, hätte mit Blick auf die Geldmenge und damit mögliche Inflationsgefahren aber prinzipiell die gleiche Implikation wie im ersten beschriebenen Szenario: Per saldo keine Ausweitung der Zentralbankgeldmenge.

Die Notenbank könnte sogar noch einen Schritt weiter gehen und neben einer Laufzeitenstreckung bzw. der Aussetzung von Zinszahlungen einen Teil der Schulden erlassen, also einen sogenannten Haircut akzeptieren. Dies wäre zumindest insofern problemlos möglich, als die Notenbank den Abschlag, mit dem sie gegenwärtig die Staatsanleihen am Markt kauft, an das jeweilige Land weitergibt. Kauft die EZB griechische Staatsanleihen gegenwärtig zum Beispiel für 95 Prozent des Nominalwerts, so könnte sie Griechenland bei Fälligkeit der Anleihe genau diese 5,0 Prozent der Schulden erlassen, ohne einen Verlust zu erleiden. Sie würde den (aktuell) vom Markt angebotenen Abschlag für die von ihr gekauften Staatsanleihen einfach an das jeweilige Land weiterreichen.

Der große Vorteil eines solchen Vorgehens liegt auf der Hand, so die RZB-Experten: Die betroffenen Länder können ihre Schulden rascher abbauen, die Notenbank erleidet keinen Verlust aus den Geschäften und die Investoren verzichten freiwillig auf einen Teil ihre Kapitals, was einem erzwungenen Forderungsverzicht – also einem Default – bei Weitem vorzuziehen ist.

Wie weit die EZB Schulden erlassen kann

Im Extremfall könnte die Notenbank sogar noch weitere Zugeständnisse machen, indem mehr Schulden erlassen werden, als der Differenz zwischen von der Notenbank bezahltem Preis für die Staatsanleihen und dem Nominalwert der Schulden enstpricht. Dies wäre solange möglich, wie die hieraus resultierenden Verluste nicht die Gewinne der Notenbank aus anderen Geschäften überkompensieren.

Unberührt hiervon bleibt die Notwendigkeit für eine Sterilisierung der Staatsanleihenkäufe, also eine Kompensation der üppigeren Geldversorgung, bestehen. In einem solchen Szenario wäre es auch sehr wahrscheinlich, dass Mittel aus dem  750 Milliarden Euro
schweren Stabilisierungspaket von EU und IWF eingesetzt würden, um den betroffenen Ländern zu helfen und Zeit zu gewinnen, die notwendigen Konsolidierungsaufgaben zu meistern.

Gefährlich wird es erst, wenn die betroffenen Staaten ihren Konsolidierungsaufgaben in den nächsten Jahren nicht nachkommen und die von der Notenbank gehaltenen Anleihen nicht bedienen können oder wollen. In diesem Fall hätte die Notenbank unter anderem die Alternative „Weginflationieren“:

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