Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können bis spätestens 31.12.2010 rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) beantragen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte 2010 maximal 4.188,12 Euro und der Jahresumsatz 2010 maximal 30.000 Euro betragen werden. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten fünf Jahren), Männer über 65, Frauen über 60 sowie Personen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten fünf Jahren die obigen Grenzen nicht überschritten haben.