Unternehmer, die Anspruch auf Rückvergütung nach dem Energieabgabenrückvergütungs-gesetzes haben und die im vorangegangenen Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) Ökostrom-aufwendungen von mehr als 0,5 Prozent ihres Nettoproduktionswertes bezahlt haben, können einen Antrag auf Rückerstattung der von ihnen bezahlten Ökostromaufwendungen stellen. Anträge auf Rückvergütung für das Kalenderjahr 2009 sind bis längstens 31.12.2010 elektronisch bei der Energie-Control GmbH einzureichen. Da die BDO Austria bereits als Antragsteller registriert und zertifiziert ist, kann eine Antragstellung mit Hilfe der BDO durchgeführt werden.
Prof. Dr. Karl Bruckner
... ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Landesstelle Wien (KWT), Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT
Mitglied ehemaliger Steuerreformkommissionen beim Bundesministerium für Finanzen, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Gesellschaft der Wirtschaftstreuhänder ÖGWT, Mitherausgeber der Österreichischen Steuerzeitung und Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Rechnungswesen und Gesellschafter der BDO Austria GmbH.