Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen (insbesondere an Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen, an Universitäten, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt etc) sind bis maximal 10,0 Prozent des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar. Damit derartige Spenden noch im Jahr 2010 abgesetzt werden können, müssen sie bis spätestens 31.12.2010 getätigt werden.
Seit 2009 können zusätzlich auch Spenden für mildtätige Zwecke, für Zwecke der
Entwicklungszusammenarbeit sowie für Zwecke der internationalen Katastrophenhilfe in Höhe von bis zu 10,0 Prozent des Vorjahresgewinnes steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die vorgenannten Spenden können – zum Teil alternativ, zum Teil zusätzlich – auch im Privatbereich als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Geld- und Sachspenden im Zusammenhang mit der Hilfestellung bei (nationalen und
internationalen) Katastrophen (insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und
Lawinenschäden) sind ebenfalls als Betriebsausgaben absetzbar, und zwar betragsmäßig unbegrenzt! Voraussetzung ist, dass sie als Werbung entsprechend vermarktet werden (zum Beispiel durch Erwähnung auf der Homepage oder in Werbeprospekten des Unternehmens).
Tipp der BDO: Steuerlich absetzbar sind auch Sponsorbeiträge an diverse gemeinnützige, kulturelle, sportliche und ähnliche Institutionen (Oper, Museen, Sportvereine etc), wenn damit eine angemessene Gegenleistung in Form von Werbeleistungen verbunden ist. Bei derartigen Zahlungen handelt es sich dann nämlich nicht um Spenden, sondern um echten Werbeaufwand.