Als Investitionen kommen abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zum Beispiel Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, EDV, Gebäudeinvestitionen mit Baubeginn nach dem 31.12.2008) oder bestimmte Wertpapiere (Anleihen sowie Anleihen- und Immobilienfonds; siehe Deckungswertpapiere für Pensionsrückstellung) in Frage. Nicht geeignet als Investitionsdeckung für den GFB sind
alle nicht abnutzbaren Anlagen (wie zum Beispiel Grund und Boden), unkörperliche Wirtschaftsgüter (wie zum Beispiel Rechte, Patente, Finanzanlagen mit Ausnahme der erwähnten Wertpapiere), weiters PKWs, Kombis, Luftfahrzeuge, GWGs, gebrauchte Anlagen und Investitionen, für die ein Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wird. Ausgeschlossen sind auch Investitionen, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht (ausgenommen bei zentralen Einkaufsgesellschaften im Konzern).
Übrigens: Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu; in diesem Fall sind die Investitionen daher irrelevant.
Tipp der BDO: Wenn Sie den GFB für 2010 optimal nutzen wollen, sollten Sie rechtzeitig vor Jahresende ihren voraussichtlichen Gewinn 2010 abschätzen. Falls Sie einen Gewinn von mehr als 30.000 Euro erwarten, sollten Sie überprüfen, wie viel Sie heuer bereits in geeignete Anlagen investiert haben bzw. was Sie heuer noch an Investitionen planen. Reichen die Investitionen 2010 zur Deckung des investitionsbedingten GFB (13 Prozent des 30.000 Euro übersteigenden Gewinnes 2010) nicht aus, sollten Sie entweder Investitionen vorziehen oder noch vor dem Jahresende zumindest die erwähnten begünstigten Wertpapiere kaufen.
Die Nutzung der Begünstigung durch den Kauf von Wertpapieren ist auch deshalb zu empfehlen, weil man dadurch die Gefahr einer Nachversteuerung der Begünstigung durch vorzeitiges Ausscheiden von Investitionen innerhalb der vierjährigen Behaltefrist vermeiden kann.
Tipp der BDO: Zur Deckung des investitionsbedingten GFB können Sie auch Investitionen verwenden, von denen Sie die 30prozentige vorzeitige Abschreibung geltend machen.