Ab 1. Jänner 2012 gelten neue Beträge in der Sozialversicherung. Biallo.at hat die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt. Hier die Details.
Im Jahr 2012 kommen auf die Österreicher zahlreiche Veränderungen zu - einer der wichtigsten Bereiche dabei ist die Sozialversicherung. So gelten ab 1. Jänner 2012 in der Sozialversicherung zahlreiche neue Beträge.
Hier die Höchstbeitragsgrundlagen für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
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Höchstbeitrags-
grundlage monatlich |
Höchstbeitrags-
grundlage für Sonderzahlungen jährlich |
Krankenversicherung,Unfallversicherung und Pensionsversicherung
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4.230 Euro |
8.460 Euro |
Arbeitslosenversicherungsbeitrag
und Zuschlag nach dem Insolvenz-
Entgeltsicherungsgesetz (IESG) |
4.230 Euro |
8.460 Euro |
Bauarbeiter-Schlechtwetter |
4.230 Euro |
8.460 Euro |
Beitrag nach dem Nacht-
schwerarbeitsgesetz |
4.230 Euro
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8.460 Euro |
Wohnbauförderungsbeitrag |
4.230 Euro |
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Arbeiterkammerumlage |
4.230 Euro
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Für den Bereich des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) und des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG) gilt Folgendes:
Die Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung und Pensionsversicherung beträgt monatlich 4.935 Euro.