Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2012 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen wie folgt erhöht:
- Pensionen bis 3.300 Euro monatlich werden um 2,7 Prozent erhöht
- Pensionen von mehr als 3.300 Euro bis zu 5.940 Euro pro Monat um 2,7 Prozent bis 1,5 Prozent angehoben
- Pensionen von mehr als 5.940 Euro monatlich werden um 1,5 Prozent erhöht.
Achtung: Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2011 werden erst ab 1. Jänner 2013 angepasst.
Richtsätze für Ausgleichszulagen
Die Richtsätzefür Ausgleichszulagen ab 1. Jänner 2012 sind so gestaltet:
Alters- und Invaliditätspensionen
- für Alleinstehende: 814,82 Euro
- für Ehepaare:1.221,68 Euro
- Erhöhung für jedes Kind: 125,72 Euro
Witwen- und Witwerpensionen: 814,82 Euro
Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr:
- Halbwaisen: 299,70 Euro
- Vollwaisen: 450,00 Euro
Waisenpensionen ab dem 24. Lebensjahr:
- Halbwaisen: 532,56 Euro
- Vollwaisen: 814,82 Euro
Höchstbemessungsgrundlage (auf Basis der „besten 24 Jahre“):
ASVG, GSVG, BSVG: 3.675,13 Euro
Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung:
ASVG, GSVG, BSVG: 961,49 Euro