Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dieses zu berücksichtigen.
Das Service-Entgelt für die e-card beträgt 10,0 Euro pro Jahr.
Bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln gilt beim Kostenanteil Folgendes:
Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen, etc.) beträgt ab 1. Jänner 2012 mindestens 28,20 Euro. Der Kostenanteil des Versicherten bei der Abgabe von Sehbehelfen beträgt mindestens 84,60 Euro.
Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.