Die Arbeiterkammer hat den Markt für private Pflegeversicherungen bereits 2007 untersucht und nun die Angebote privater Versicherungen erneut analysiert. Dabei zeigt sich, dass die Angebote privater Versicherungen zunehmen - derzeit sind bereits elf private Versicherungen am Markt. Große Unterschiede gibt es allerdings bei den Angeboten, wie die Versicherer die Pflegebedürftigkeit einstufen, beim Leistungsanspruch und den Versicherungsprämien. „Die unterschiedlichsten Angebote machen einen Vergleich schwierig“ so Christian Prantner, Konsumentenschutz-Experte der Arbeiterkammer.
Gesetzliches Pflegegeld hängt vom Pflegeaufwand ab
Pflegebedürftige haben in Österreich einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegegeld. Derzeit gibt es beim Pflegegeld sieben Stufen. Die jeweilige Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes hängt dabei vom Pflegeaufwand ab.
Pflegebedürftigkeit: Beträchtliche Unterschiede bei der Einstufung
Für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit unterscheiden die privaten Versicherungen zwei Arten von Modellen. Die meisten orientieren sich bei der Definition der Pflegebedürftigkeit an dem Bundespflegegesetz, so die AK. Zwei der analysierten Pflegeversicherungen richten sich bei der Einstufung danach, ob der/die Versicherungsnehmer/in bestimmte Tätigkeiten des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe verrichten kann.
Die Prämien für eine private Pflegeversicherung sind allerdings relativ hoch, so die AK. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto niedriger die Prämie. Für ältere Personen wird es schon sehr schwierig bis nicht mehr leistbar, für einen Pflegefall vorzusorgen. Wenn man in einem höheren Alter in den Vertrag einsteigt, wird es zunehmend teurer. Während manche Versicherungen auch Kindern den Abschluss ermöglichen, gibt es auch Produkte, die erst ab dem Alter von 35 Jahren abgeschlossen werden können. Das Höchstabschlussalter liegt bei den untersuchten Produkten bei 60 bis 75 Jahren.
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Vorsicht - große Unterschiede bei Leistungen und Tarifen
Wann die privaten Versicherungen zahlen, wird unterschiedlich gehandhabt. So leisten manche Produkte nur bei schwerster Pflegebedürftigkeit, andere wiederum bereits ab Pflegestufe eins. Bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit zahlen nur zwei, während eines Spitalsaufenthalts immerhin vier Anbieter.
Die Tarife sind aufgrund der unterschiedlichen Leistungen kaum vergleichbar. Die von den Versicherern festgelegten Höchstsätze je Pflegestufe sind sehr verschieden. Die Einschränkungen sind wenig durchschaubar, etwa eine Wartefrist für einen möglichen Leistungsbezug, oder ob Leistungen bei einem Wohnsitz im Ausland ausbezahlt werden.
Informationslücken bei Unisex-Tarifen und Pflegeversicherungs-Verträgen
Seit 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer EU-weit nur mehr sogenannte Unisex-Tarife anbieten, also keine geschlechtsspezifische Prämienkalkulation bei neu abgeschlossenen Verträgen mehr vornehmen. Wie die Bestimmungen auf neu abgeschlossene Pflegeversicherungs-Verträge umgesetzt werden, ist weitgehend unklar. Die Versicherer äußern sich nicht konkret, wie die Prämien für Männer und Frauen gestaltet werden.
Das zeigt eine Analyse der Homepages von elf Versicherungen im Dezember 2012, die Pflegeversicherungen anbieten. Die AK fordert von den Versicherern mehr Klarheit und keine generelle Verteuerung bei den Prämien. Konkret zeigt die Analyse der elf Versicherungs-Homepages vom 22. bis 27. Dezember 2012: Nur drei Versicherer nehmen bei Informationen über Pflegeversicherungen Bezug auf die Unisex-Umstellung. Konkrete Angaben über Unisex-Prämien für Männer und Frauen sind auf den Homepages und Produktinformationen nirgends zu finden.