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Im Interview: Landesrat Walter Steidl (Salzburg)
 
18.01.2013

Im Interview: Landesrat Walter Steidl (Salzburg) Fakten zur Pflegefinanzierung in Salzburg

Von Erwin J. Frasl
Immer mehr Familien beschäftigen sich mit der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen. Zu den Schlüsselfragen dabei zählt die Pflegefinanzierung. Biallo.at sprach darüber mit Salzburgs Landesrat Walter Steidl. Hier die Details dazu.
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Landesrat Walter Steidl (Salzburg): Wer einen Antrag auf Sozialhilfe einbringt, muss eine Erklärung über sein Vermögen abgeben. Der/die AntragstellerIn darf maßgebende Sachverhalte über sein Vermögen nicht verschweigen oder

Biallo.at: Wie viel kostet in Salzburg für einen Pflegebedürftigen ein Bett in einem Pflegeheim?

Walter Steidl: Das Land Salzburg verfügt über ein Angebot von 63 öffentlichen und zehn privaten Seniorenheimen mit einer ausgezeichneten Qualität und einer Anzahl von insgesamt 5.100 Seniorenheimbetten. Grundsätzlich kann jedes Seniorenpflegeheim seine Preise selbst festlegen: Das gilt allerdings nur für Selbstzahler. Für Sozialhilfeempfänger gibt es Obergrenzen für die Grund- und Pflegetarife (diese werden kalenderjährlich durch Verordnung neu festgesetzt bzw. erhöht). Nicht nur Ehepartner sind unterhalts- bzw kostenbeitragspflichtig, sondern auch eingetragene Partner (Paragraf 12 Eingetragene Partnerschaft-Gesetz EPG). Der Vermögensfreibetrag beträgt 2013  4.830 Euro.

Biallo.at: Wie wird ein Pflegebett in Salzburg finanziert? Das heißt, werden dabei auch Einkommen bzw. Vermögen eines Pflegepatienten herangezogen?

Steidl: BewohnerInnen eines Seniorenheimes müssen zur Bezahlung der Heimkosten die Pension, das Pflegegeld und das eigene Vermögen einsetzen. Erst dann wird Sozialhilfe gewährt. Ist Vermögen vorhanden, ist dieses unmittelbar einzusetzen.

Das heißt, die BewohnerInnen erhalten erst dann Sozialhilfe, wenn das verwertbare Vermögen (Bargeld, Sparbücher, Versicherungen, Bausparverträge) aufgebraucht ist. Nicht sofort verwertbares Vermögen (Wohnungen, Liegenschaften,...) wird grundbücherlich (Pfandrecht) sichergestellt. Kann ein/e BewohnerIn die Aufenthaltskosten im Heim nicht oder nicht zur Gänze bezahlen, dann übernimmt die Sozialhilfe die Restkosten.

Biallo.at: Können Ehepartner, Partner einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgefährten mit ihrem Einkommen bzw. Vermögen zur Finanzierung herangezogen werden?

Steidl: EhepartnerInnen sind unter Berücksichtigung des eigenen Bedarfs zum Kostenbeitrag verpflichtet. Die Kinder brauchen keinen Beitrag leisten, ausgenommen als GeschenknehmerInnen und dann, wenn der Übertritt ins Heim nicht aus Gründen der Pflegebedürftigkeit erfolgt.

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Biallo.at: Und wie ist das mit der Ex-Ehefrau bzw. dem Ex-Ehemann, das heißt Geschiedenen? Können die mit ihrem Einkommen bzw. Vermögen zur Finanzierung herangezogen werden – und wenn ja, wie?

Steidl: Nein.

Biallo.at: Wenn es um das Einkommen bzw. das Vermögen des Pflegebedürftigen geht – müssen da 100 Prozent seines Einkommens bzw. seines Vermögens zur Finanzierung der Pflege herhalten oder bleibt ein Taschengeld übrig?

Steidl: BewohnerInnen verbleiben ein Schonvermögen in der Höhe von 4.705 Euro und ein Taschengeld. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach der Höhe der Pension. Dabei gilt: Der/die BewohnerIn muss 80 Prozent seines Einkommens und das Pflegegeld einsetzen. Der Rest bleibt zur freien Verfügung.

Die Höhe des Taschengeldes beträgt 20 Prozent der Pension, mindestens jedoch 20 Prozent der Mindestpension (Ausgleichszulage). Weiters verbleiben zur Gänze die Sonderzahlungen (13. und 14. Pensionsbezug). BewohnerInnen, die Pflegegeld beziehen, verbleibt ein zusätzlicher Betrag aus dieser Leistung.

Biallo.at: Müssen jene, die gepflegt werden, zur Finanzierung ihrer Pflege ihr Haus ihre Eigentumswohnung oder sonstiges Eigentum verkaufen?

Steidl: Vermögen (auch Liegenschaftsvermögen) ist grundsätzlich vor Hilfegewährung einzusetzen, außer die Verwertung ist vorerst unmöglich oder unzumutbar (z.B. wenn dadurch die wirtschaftliche Existenz der EhepartnerInnen, der Kinder oder Eltern von HilfeempfängerInnen gefährdet wird). In solchen Fällen erfolgt bei Liegenschaften eine grundbücherliche Sicherstellung der Sozialhilfeleistungen.

Biallo.at: Wie ist das mit Ehepartnern, Lebenspartnern bzw. Lebensgefährten - müssen die aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, wenn ihr Partner in ein Pflegeheim muss?

Steidl: Nein.

Biallo.at: Muss ein Pflegepatient in Salzburg sein Einkommen und sein Vermögen offen legen falls er ein Pflegeheim in Anspruch nimmt?

Steidl: Wer einen Antrag auf Sozialhilfe einbringt, muss eine Erklärung über sein Vermögen abgeben. Der/die AntragstellerIn darf maßgebende Sachverhalte über sein Vermögen nicht verschweigen oder die Behörde durch bewusst unwahre Angaben irreführen.

Landesrat Walter Steidl (Salzburg)

Walter Steidl wurde am 28. August 1957 in Saalfelden am Steinernen Meer geboren, besuchte von 1963 bis 1968 die Volksschule Saalfelden und anschließend die Hauptschule Saalfelden. Von 1972 bis 1976 absolvierte er seine berufliche Erstausbildung zum Elektroinstallateur, legte 1976 die Facharbeiterprüfung ab.1983 bis 1984 besuchte er die Sozialakademie der Arbeiterkammer Wien in Mödling/Hinterbrühl.

Nach dem Präsenzdienst in der Jägerschule der Anton Wallnerkaserne in Saalfelden wurde er 1978 zum Jugendsekretär des ÖGB Salzburg bestellt, war von 1984 bis 2003 Regionalsekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten und wurde 2003 zum Geschäftsführer der Gewerkschaft bestellt. In dieser Zeit war er "Chefverhandler" bei zahlreichen betrieblichen Sozialplänen in Salzburger Betrieben sowie bei Kollektivvertragsverhandlungen. Die wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Absicherung von Arbeitnehmern stand dabei genauso im Focus seiner Arbeit, wie die Weiterentwicklung der Solidargesellschaft und der Zusammenhalt der Generationen.
1999 ist Steidl als Abgeordneter in den Salzburger Landtag eingezogen und war Fraktionssprecher für Arbeitsmarkt, Energie und Sport. Von 2007 bis 2009 war er Klubvorsitzender des SPÖ Landtagsklubs.

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