Biallo.at: Wie viel kostet im Burgenland für einen Pflegebedürftigen ein Bett in einem Pflegeheim?
Peter Rezar: Die Tagsätze sind individuell auf das jeweilige Heim abgestimmt und betragen derzeit je nach Pflegebedürftigkeit zwischen 41 Euro Pflegestufe 0) und 124 Euro (Pflegestufe 7).
Biallo.at: Wie wird ein Pflegebett im Burgenland finanziert? Das heißt, werden dabei auch Einkommen bzw. Vermögen eines Pflegepatienten herangezogen?
Rezar: Gemäß Paragraf 43 (1) des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes ist das Ausmaß der Hilfe durch Berücksichtigung eines zumutbaren Einsatzes der eigenen Mittel der oder des Hilfeempfangenden zu bestimmen.
Biallo.at: Können Ehepartner, Partner einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgefährten mit ihrem Einkommen bzw. Vermögen zur Finanzierung herangezogen werden?
Rezar: Gemäß Paragraf 45 (1) des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes haben Personen, die gesetzlich oder vertraglich zum Unterhalt der oder des Hilfeempfangenden verpflichtet sind, im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht Kostenersatz zu leisten. EhepartnerInnen, PartnerInner einer eingetragenen Partnerschaft oder LebensgefährtInnen zählen zu dieser Gruppe.
Eine Verpflichtung zum Kostenersatz besteht gemäß Paragraf 45 (3) nicht, wenn dieser wegen des Verhaltens der oder des Hilfeempfangenden gegenüber der ersatzpflichtigen Person sittlich nicht gerechtfertigt (Paragraf 143 ABGB) wäre oder, wenn er eine soziale Härte bedeuten würde.
Biallo.at: Und wie ist das mit der Ex-Ehefrau bzw. dem Ex-Ehemann, das heißt Geschiedenen? Können die mit ihrem Einkommen bzw. Vermögen zur Finanzierung herangezogen werden – und wenn ja, wie?
Rezar : Wenn Geschiedene gesetzlich oder vertraglich zum Unterhalt der oder des Hilfeempfangenden verpflichtet sind, müssen Sie ihrem Einkommen entsprechend Unterhaltszahlungen leisten. (Paragraf 45 (1) Burgenländisches Sozialhilfegesetz).
Biallo.at: Wird auch das Einkommen bzw. Vermögen von Schwiegertöchtern bzw. Schwiegersöhnen bei der Finanzierung eines Pflegebedürftigen belastet?
Rezar: Im Burgenland sind Kinder von Regresszahlungen befreit. Diese wurden bis Ende 2008 vom Einkommen der Kinder berechnet. Das Einkommen der Schwiegerkinder wurde dabei nicht berücksichtigt.
Biallo.at: Sind Kinder für ihre Eltern oder Großeltern mit ihrem Einkommen bzw. Vermögen zu einem Beitrag verpflichtet bzw. Eltern oder Großeltern für ihre Kinder?
Rezar: Im Burgenland werden Kinder, Großeltern, Enkelinnen oder Enkel und weiter entfernte Verwandte, auch sofern sie eine gesetzliche Unterhaltspflicht trifft, aus diesem Rechtstitel nicht zur Ersatzleistung herangezogen.
Biallo.at: Wenn es um das Einkommen bzw. das Vermögen des Pflegebedürftigen geht – müssen da 100 Prozent seines Einkommens bzw. seines Vermögens zur Finanzierung der Pflege herhalten oder bleibt ein Taschengeld übrig?
Rezar: Als Taschengeld verbleiben 20 Prozent der monatlichen Pension sowie der 13. und 14. Pensionsbezug zur Gänze und 10,0 Prozent der Leistungen der Pflegestufe 3.
Biallo.at: Müssen jene, die gepflegt werden, zur Finanzierung ihrer Pflege ihr Haus ihre Eigentumswohnung oder sonstiges Eigentum verkaufen?
Rezar: Nein, nicht sofort. Es besteht auch die Möglichkeit, einer Grundbuchseintragung. Weiters besteht auch die Möglichkeit, dass die Nutznießer der Liegenschaften und des Vermögens die Kosten übernehmen.
Biallo.at: Wie ist das mit Ehepartnern, Lebenspartnern bzw. Lebensgefährten - müssen die aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, wenn ihr Partner in ein Pflegeheim muss?
Rezar: Nein, solange Partner, Partnerinnen den Wohnbedarf benötigen, steht ihnen die Wohnung auch zur Verfügung.
Biallo.at: Holt sich das Land Burgenland Geld bei einem späteren Verkauf eines Hauses, einer Wohnung eines Pflegebedürftigen?
Rezar: Ja, wenn das Land Burgenland Pflegekosten übernommen hat.
Biallo.at: Muss ein Pflegepatient im Burgenland sein Einkommen und sein Vermögen offen legen falls er ein Pflegeheim in Anspruch nimmt?
Rezar: Ja.
Bildungsweg: Volksschule in Jennersdorf, Gymnasium in Oberschützen, Handelsakademie in Feldbach (Matura 1975), Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzensuniversität Graz (Promotion 1981)
Berufliche Tätigkeiten: Rechtspraktikum beim Bezirksgericht Jennersdorf (1981), Eintritt in den Landesdienst (1981).
Politische Tätigkeiten