Chefanalystin im Bank Austria Private Banking:
Aktien und Unternehmensanleihen „übergewichten“
Sparen und Anlegen
Lebensversicherung und Pensionsvorsorge als Verlierer
Staatsschuldenkrise
Wo kann man jetzt noch ohne Angst investieren?
Beratungshonorar: Marktüblich ist ein Beratungshonorar in der Höhe von 120 bis bis 250 Euro die Stunde, oder 0,5 Prozent bis 1,0 Prozent des veranlagten Vermögens per anno. Es gibt durchaus höhere oder niedrigere Entgelte, wobei diese häufig mit einem unterschiedlichen Leistungsumfang zusammenhängen.
Managementgebühr: Direkt verrechnete Managementgebühren sind in der Höhe von 0,4 bis 2,0 Prozent per anno des veranlagten Vermögens üblich. Die Managementgebühr ist sehr vom Volumen und dem gewählten Risiko der Veranlagung abhängig.
Erfolgsabhängige Vergütungen: Erfolgsabhängige Vergütungen per anno sind in der Höhe von 10,0 bis 25 Prozent des Erfolgs in einem bestimmten Zeitraum üblich. Der obere Teil dieses Spektrums oder sogar noch höhere erfolgsabhängige Vergütungen werden üblicherweise nur bei einem Erfolg, der über einer Benchmark (Aals Benchmark werden regelmäßig Indices herangezogen) liegt, ausbezahlt - vielfach gekoppelt an eine Highwatermark.
Produktunabhängige Vermittlungsgebühr: Die Frage nach einer produktunabhängigen Vermittlungsgebühr hat keine repräsentativen Ergebnisse gebracht. Der bei weitem überwiegende Anteil der Wertpapierunternehmen verlangt keine produktunabhängige Vermittlungsgebühr. Die sonstigen Rückmeldungen liegen zwischen 3,0 bis 5,25 Prozent der veranlagten Summe alternativ zum Ausgabeaufschlag.
Sonstige direkt dem Kunden verrechnete Entgelte: Sonstige marktübliche Entgelte konnten aufgrund zu geringer Antworten nicht festgestellt werden, wobei einzelne Verrechnungsmodelle völlig unterschiedlich aufgebaut sind und zum Beispiel ein monatliches Fixum oder einmalige Gebühren vorsehen.