Im Lehrvertrag muss laut Arbeiterkammer Oberösterreich folgendes unbedingt festgehalten werden:
- Bezeichnung des Lehrberufes
- Standort der tatsächlichen Ausbildungsstätte
- Daten des Lehrberechtigten, des Lehrlings und dessen gesetzlichen Vertreters
- Sozialversicherungsnummer
- Name des Ausbilders (Ausbildungsleiters)
- Datum des Beginns und des Endes des Lehrverhältnisses
- Etwaige Ausbildungsverbundmaßnahmen
- Hinweis auf die Höhe der Lehrlingsentschädigung
Von einem Ausbildungsverbund spricht man, wenn der Lehrbetrieb eine oder einige wenige Positionen des Berufsbildes nicht selbst vermitteln kann und die Ausbildung in diesen Teilbereichen daher auslagern muss. Ist dies in Ihrem Betrieb der Fall, dann muss im Lehrvertrag stehen:
- welche Berufsbildpositionen
- in welchem Lehrjahr und
- in welcher Dauer
- wo (Partnerbetrieb, Kursträger)
vermittelt werden.
Darüber hinaus kann im Lehrvertrag stehen:
- Bedingungen, unter denen der Lehrberechtigte dem Lehrling Verpflegung, Bekleidung und Wohnung gewährt,
- Vereinbarungen über die Tragung der Internatskosten durch den Lehrberechtigten